Die Registrierung eines Coiffeur Geschäftes als CoiffeurCard-Partner (nachfolgend Partner genannt) über die Internetplattform der CoiffeurCard AG oder schriftlich mittels Antragsformulars stellt einen Antrag zum Vertragsschluss dar. Der Partnervertrag zwischen den Parteien kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der CoiffeurCard AG zuhanden des Partners zustande. Die Unterschrift der Parteien ist kein Gültigkeitserfordernis.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CoiffeurCard AG gegenüber dem Kunden (AGB) bilden Bestandteil des vorliegenden Partnervertrages. Die AGB sind auf der Webseite der CoiffeurCard AG (www.coiffeurcard.ch) verfügbar und wurden vom Partner eingesehen und zur Kenntnis genommen. Mit der Registrierung des Partners über die Homepage der CoiffeurCard AG oder schriftlich mittels Formular, erklärt sich der Partner mit den AGB einverstanden.
Der Partner gewährt allen Inhabern einer gültigen CoiffeurCard (CoiffeurCard-Kunde), im Rahmen eines CoiffeurCard-Termines, 50% Rabatt, auf den gemäss seiner öffentlich kommunizierten Preisliste geltenden Preis, für die Dienstleistung «Waschen – Schneiden – Föhnen».
Der CoiffeurCard-Kunde hat nur einen Rabattanspruch für die Dienstleistung «Waschen – Schneiden – Föhnen». Es steht dem Partner jedoch frei, dem CoiffeurCard-Kunden auch auf weitere Dienstleistungen und Produkte, im Rahmen eines CoiffeurCard-Termines, einen Rabatt zu gewähren.
Die CoiffeurCard-Termine kann der Partner selbständig und unabhängig definieren. Der Partner ist jedoch verpflichtet, diese Termine auf der Internetplattform der CoiffeurCard AG zu publizieren. Meldet sich ein CoiffeurCard-Kunde direkt bei einem Partner und fragt nach einem freien CoiffeurCard-Termin nach, steht es dem Partner frei, direkt mit dem Kunden einen CoiffeurCard-Termin zu vereinbaren, ohne diesen vorgängig auf der Internetplattform der CoiffeurCard AG zu publizieren.
Der Partner verpflichtet sich, pro Mitarbeiter/-in (100% Pensum) durchschnittlich pro Woche eine Mindestanzahl an CoiffeurCard-Terminen auf der Internetplattform der CoiffeurCard AG zu publizieren. Die Anzahl anzubietender CoiffeurCard-Termine richtet sich nach der Anzahl MitarbeiterInnen bzw. Vollzeitäquivalente gemäss nachfolgender Tabelle:
Anzahl Stellenprozente | Mindestanzahl CC-Termine pro Woche |
---|---|
bis 199% | 2 Termine |
200% - 399% | 3 Termine |
ab 400% | 4 Termine |
Für jeden Partner wird von der CoiffeurCard AG ein Unternehmensprofil angelegt, mit welchem sich der Partner auf der Plattform präsentieren kann. Pro Standort eines Partners wird ein eigenes Profil angelegt. Für jeden Standort gibt es ein eigenes Login.
Die CoiffeurCard AG betreiben die Internetplattform für die Vermittlung von Coiffeur-Terminen. Sie vermarktet nach eigenem Befinden und Kräften das CoiffeurCard-Angebot und verkauft CoiffeurCard selbständig oder via Partner. Die CoiffeurCard AG ist insbesondere frei in der Preisgestaltung der CoiffeurCard. Namentlich kann Sie die CoiffeurCard im Rahmen von Promotionen und Partnerschaften mit einem Nachlass verkaufen oder ganz kostenlos verteilen. Die CoiffeurCard AG verwaltet und betreut die CoiffeurCard-Kunden.
Die Coiffeur-Card AG ist allein für den Aufbau eines Netzwerkes von CoiffeurCard-Partner zuständig. Die CoiffeurCard AG sorgt nach eigenem Ermessen für eine sinnvolle Anzahl an CoiffeurCard-Partnern im Verhältnis zu den CoiffeurCard-Kunden, dies unter Berücksichtigung von regionalen und örtlichen Besonderheiten.
Für die Nutzung der Internetplattform der CoiffeurCard AG ist eine jährliche Gebühr geschuldet. Die Höhe der Gebühr richtet sich kumulativ nach der Geschäftsgrösse und Anzahl Geschäftsstandorte des Partners gemäss folgender Tabelle:
Geschäftsgrösse | |
---|---|
bis 399% Stellenprozente | Fr. 250.- pro Jahr |
ab 400% Stellenprozente | Fr. 350.- pro Jahr |
Anzahl Standorte | |
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1. Standort | in der Grundgebühr enthalten |
2. bis 9. Standort | Fr. 100.- pro Jahr / Standort |
ab dem 10. Standort | Fr. 50.- pro Jahr / Standort |
Die Gebühr gilt jeweils vom 1.1 bis 31.12. und wird im Voraus dem Partner mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen (Verfalltag) in Rechnung gestellt. Im Eintrittsjahr wird die Gebühr pro Rata berechnet. Eine Rückvergütung der Gebühr bei Kündigung oder Auflösung der Partnerschaft ist ausgeschlossen.
Dieser Partnervertrag ist ab schriftlicher oder elektronischer Bestätigung der CoiffeurCard AG an den Partner verbindlich und läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann nach Ablauf einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten, von jedem Vertragspartner, schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten, zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Wirksamwerden der Kündigung, muss der Partner per Vertragsende sämtliche Hinweise auf die Partnerschaft mit der CoiffeurCard in seinem Unternehmen und in sämtlichen seinen Werbemitteln (Print, Digital und Internet) entfernen. Die CoiffeurCard AG löscht per Vertragsende sämtliche Einträge auf der CoiffeurCard Plattform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Eschenbach, 21.9.2018